Thematische Elternversammlung und Beratungsgespräch im zweiten Schulhalbjahr 2023/24 Schuljahrgang 3

In einer thematischen Elternversammlung im zweiten Halbjahr des 3. Schuljahrganges werden die Personensorgeberechtigten an der Grundschule über das Angebot der verschiedenen Schulformen als mögliche weiterführende Schule für ihr Kind informiert. Außerdem sollen bei dieser Elternversammlung Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen weiterführenden Schulen auf die Voraussetzungen, Anforderungen und Bildungswege ihrer Schulform hinweisen.

Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten bietet ihnen die Grundschule ein Beratungsgespräch an, in dem ausgehend von den Leistungen, dem Lernverhalten und der Persönlichkeitsentwicklung hinsichtlich der weiteren Schullaufbahn beraten und bereits eine prognostische Voreinschätzung zur Schullaufbahnempfehlung durch den/die Klassenlehrer/-in abgegeben werden kann.

Information der Personensorgeberechtigten zum Verfahren der Schullaufbahnberatung einschließlich Eignungsfeststellungsverfahren

bis 27. September 2024

Die Grundschule informiert die Personensorgeberechtigten über den Ablauf und die Anforderungen des Eignungsfeststellungsverfahrens, bspw. im Rahmen einer Eltern-versammlung. Außerdem stellt die Grundschule den landeseinheitlichen Kompetenz-einschätzungsbogen vor, der Grundlage für die Schullaufbahnberatung und die Schullauf-bahnempfehlung darstellt.

Abfrage zur Wahl der weiterführenden Schulform bis 18. Oktober 2024 Schuljahrgang 4

Die Grundschule nimmt bei den Personensorgeberechtigten eine Abfrage vor, welche weiterführende Schulform sie für ihr Kind wünschen. Diese Abfrage hat aber noch keine Verbindlichkeit hinsichtlich der späteren Schullaufbahnerklärung und dient als Grundlage für eine noch zielgerichtetere Schullaufbahnberatung.

Rückmeldung der Grundschule an die Personenberechtigten bis 25. Oktober 2024 Schuljahrgang 4

Nach Rückmeldung der Personensorgeberechtigten informiert die Grundschule die Personensorgeberechtigten schriftlich darüber, welche weiterführende Schulform nach bisherigem Stand empfohlen wird. Als Maßgabe gilt hierfür der schülerbezogene Kompetenzeinschätzungsbogen, der der Rückmeldung ausgefüllt beigefügt wird. Für Schülerinnen und Schüler, bei denen im Ergebnis der Abfrage der Wunsch der Personensorgeberechtigten zur Wahl der weiterführenden Schulform vom Votum der Grundschule abweicht, teilt die Grundschule mit der Rückmeldung die Teilnahme an einer gesonderten Eignungsfeststellung schriftlich mit.         

Rückmeldung zur Teilnahme an der Eignungsfeststellung bis 11. November 2024

Die Personensorgeberechtigten melden bei der Grundschule die Teilnahme ihres Kindes an der Eignungsfeststellung zurück.

Anmeldung beim Landesschulamt bis 15. November 2024

Nach Rückmeldung der Personensorgeberechtigten meldet die Grundschule die an der Eignungsfeststellung teilnehmenden Schülerinnen und Schüler beim Landesschulamt an.

Schriftliche Leistungserhebung 26. November 2024 (Deutsch) 27. November 2024 (Mathematik)

Die schriftliche Leistungserhebung findet jeweils an zwei aufeinanderfolgenden Tagen an der Grundschule statt. Die Aufgaben werden landeszentral vorgegeben. Die schriftliche Leistungserhebung dauert pro Fach 45 Minuten. Die Bearbeitung ist auf den ausgereichten Aufgabenmaterialien vorzunehmen und es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Die Bewertung der Aufgaben wird von der jeweils zugeordneten Eignungsfeststellungskommission vorgenommen, die vom Landesschulamt berufen wird. Eine Eignungsfeststellungskommission besteht jeweils aus zwei Grundschullehrkräften, die die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler nicht selbst unterrichten, und zwei Gymnasiallehrkräften.

Mündliche Leistungserhebung Deutsch und Mathematik 30. November 2024

Die mündliche Leistungserhebung findet am Samstagvormittag, dem 30. November 2024, an einem in regionaler Nähe befindlichen Gymnasium statt. Die Personensorgeberechtigten werden über die genaue Uhrzeit und den Ort rechtzeitig informiert. Die mündliche Leistungserhebung findet in Form einer Unterrichtsstruktur statt. Die Dauer für den zu bewertenden mündlichen Teil beträgt zweimal 45 Minuten. Dazu kommt eine Einführungsphase sowie Pausen außerhalb der Bewertungssituation. Der Unterricht im mündlichen Teil der Leistungserhebung und die Bewertung der dort gezeigten Schülerleistungen werden von den Mitgliedern der Eignungsfeststellungskommission durchgeführt. Auch für den mündlichen Teil werden die Aufgaben landeszentral vorgegeben.

Auswertung und Rückmeldung der Ergebnisse 30. November 2024

Nach Abschluss der mündlichen Leistungserhebung werden die Ergebnisse in einer Auswertungssitzung der Eignungsfeststellungskommission ausgewertet. Die Eignungsfeststellungskommission beschließt dann unter Würdigung der Gesamtleistung der schriftlichen und mündlichen Leistungserhebung ihre Empfehlung für den weiteren Bildungsweg. Die Personensorgeberechtigten werden anschließend in einem Auswertungsgespräch mit Mitgliedern der Eignungsfeststellungskommission über die Ergebnisse informiert und beraten.

Erstellung der Schullaufbahnempfehlung gemäß Terminplan zur Aufnahme in die weiterführende Schule bis 08. Januar 2025

Im folgenden Artikel des Ministeriums für Bildung können Sie lesen, welche Anforderungen an einem Gymnasium gestellt werden.

Auf Grund der vorangeschrittenen Zeit habe ich mich für die Briefform entschieden. Auf unserer Homepage finden Sie eine Aufzählung der verschiedenen Schulen. 

Bei Fragen oder einem Gesprächswunsch wenden Sie sich bitte an die Schul- oder Klassenleitung.

 

Informationen zu den Schulen finden Sie unter:

https://www.bildung-saalekreis.de/de/schulische-bildung.html?sAdr=1&no_cache=1&searchwords=Gemeinschaftsschulen&xc_f01e01a094982ffdc10776c9beda71ad=c134ad551141b649fe8136b58cbffe72&_csrf_token=400b730171fed4380ea2f0008d96c9be#search_

 

oder in den unten stehenden Artikeln sind die Internetseiten der jeweiligen Schule verlinkt.